Das neue Verbrauchergewährleistungsrecht rüttelt ordentlich am Status quo. Änderungen im ABGB, KSchG und ein ganz neues Verbrauchergewährleistungsgesetz schaffen die Grundlagen für weitreichende Neuerungen: Entfall der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, erweiterte Fristen, Ausweitung des unternehmerischen Rückgriffs, erstmalige Erfassung der digitalen Dienst/-Leistungen und Waren mit digitalen Elementen, Aktualisierungspflicht und und und. Dr. Carsten Koller von urbanek|lind|schmied|reisch Rechtsanwälte gibt uns einen umfassenden und detaillierten Überblick, welche Änderungen auf uns zukommen und wie sie sich auf die Praxis auswirken werden.
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