All-In Vereinbarungen finden sich immer öfter in Arbeitsverträgen – Tendenz steigend. Ihr Ruf ist bei ArbeitnehmerInnen nicht immer der beste, bei den meisten ArbeitgeberInnen erfreuen sie sich allerdings großer Beliebtheit. Wie um viele Klauseln im Arbeitsvertrag ranken sich auch um die All-In Vereinbarung etliche Missverständnisse. Mit diesen räumt Dr. Hans Georg Laimer von ZEILER FLOYD ZADKOVICH nun etwas auf und geht unter anderem folgenden Fragen nach: Kann bei All-In eigentlich auch Zeitguthaben entstehen? Was müssen ArbeitgeberInnen bei der Deckungsprüfung beachten? Wie stehen All-In und Überstundenpauschale zueinander? Wie fließt All-In in die Entgeltvereinbarung ein? Und: Welche Vorteile hat All-In für ArbeitnehmerInnen?
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