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#21.8 BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH

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In dieser Folge informieren wir kurz über den denkwürdigen Beschluss des BVerfG 2BvR 1161/19 v. 4.3.2021 zum BFH Urteil v. 27.02.2019 (I R 73/16), dem Piloturteil des BFH zur Teilwertabschreibung von ungesicherten, grenzüberschreitenden Konzerndarlehen. Das BVerfG bejaht nicht nur eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der BFH nicht an den EuGH vorgelegt hat. Insoweit ist der Beschluss von durchaus grundlegender Bedeutung, weil er klarstellt, dass eine Nichtvorlage eine auch inhaltlich hinreichende sachliche Begründung erfordert. Auch rügt das BVerfG im Rahmen der Willkürprüfung mit ungewöhnlicher Deutlichkeit die materielle Rechtsanwendung, wenngleich ein Verstoß gegen den Willkürgrundsatz offen gelassen wird.
Unser Gast ist unser lieber Kollege und EU-Recht-Spezialist Benedikt Ellenrieder. 
Viel Spaß beim Hören! 




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