Die berufliche Vorsorge, also die Pensionskasse, ist für alle Personen obligatorisch, die älter als 17 Jahre sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Inhaberinnen und Inhaber einer AG oder GmbH haben ebenfalls eine BVG-Pflicht. Denn wenn sie in der Firma arbeiten, gelten sie als Arbeitnehmer ihrer Firma.
Von dieser Grundregel gibt es aber einige Ausnahmen und Spezialfälle.
Von dieser Grundregel gibt es aber einige Ausnahmen und Spezialfälle.
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