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Beratung für Heilberufe

Beratung für Heilberufe Folge 101

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe
Heute beleuchten wir gemeinsam mit Herrn Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Rechtsanwälte, was sich beim Mindestlohn seit Einführung im Jahr 2015 getan hat. Kurz um: die Gesundheitsbranche geht gut mit diesem Thema um, aber insbesondere bei so genannten 450 €-Jobs ist Vorsicht angeraten. - Zum einen besteht eine konkrete Aufzeichnungspflicht, der nachgekommen werden muss mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. - Sofern die Zeiten zu großzügig, zum Beispiel mit glatten Anfangs- und Endzeiten, notiert und so genannte Rüstzeiten nicht berücksichtigt werden könnte dies im Rahmen einer Prüfung zu einer Überschreitung des Zeitbudgets führen. Hierdurch besteht das Risiko, dass ein so genannter Mini-Job zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wird. - Zum 1.1.2019 gab es eine Anpassung des Stundensatzes von 8,84 € auf 9,19 €. Über Änderungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag müssen entweder die bestehenden Vergütungsregelungen oder die Arbeitszeit angepasst werden. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Hören und gute Erkenntnisse! Michael Brüne Beratung für Heilberufe Folge direkt herunterladen
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